Strafrechtlicher Schutz des persoenlichen Lebens- und Geheimbereichs

Projektleitung und Mitarbeiter

Lenckner, T. (Prof. Dr. iur.)

Forschungsbericht : 1990-1992

Tel./ Fax.:

Projektbeschreibung

In Fortfuehrung frueherer Arbeiten ueber die "Verletzung von Privatgeheimnissen" (ƒ 203 StGB) wird hier mit der "Verletzung der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes" (ƒ 201 StGB) ein weiterer Aspekt der vom Gesetz so bezeichneten "Verletzung des persoenlichen Lebens- und Geheimbereichs" untersucht. Anlass dazu war eine Gesetzesnovelle aus dem Jahre 1990, durch die auch das unbefugte Veroeffentlichen heimlich aufgenommener oder mit einem Abhoergeraet abgehoerter Gespraeche poenalisiert wurde.

Mittelgeber

Publikationen

Lenckner, T.: Zur "Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes": ƒ 201 StGB nach dem 25. Strafrechtsaenderungsgesetz. - In: Festschrift fuer Juergen Baumann, pp. 135 ff. - 1992.

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qvf-info@uni-tuebingen.de(qvf-info@uni-tuebingen.de) - Stand: 15.09.96
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